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Wie finanziert sich der Verein

Das DSJW e.V. ist lt. Freistellungsbescheid vom Juli 2007 eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellte Körperschaft, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Bei Auflösung oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das deutsche Komitee UNICEF e.V.

In den Jahren 1992-1995 erhielt das DSJW Fördergelder der südafrikanischen Regierung, die hauptsächlich für die Professionalisierung und Etablierung der Vereinstätigkeit genutzt wurden.

Seit 1996 finanziert sich das DSJW hauptsächlich selbst durch seine Einnahmen aus Vereinsaktivitäten. Einzige Fremdeinnahme stellen die jährlichen Mitgliederbeiträge und Spenden dar.